Garagenhöfe
Vorschlagstext
Vorschlag Nr. 1: Umgestaltung und Modernisierung Garagenhöfe mit Lademöglichkeit evtll. mit Aufzug und Solarflächen auf dem Dach.die heutigen Garagenflächen sind aktuell nur mit Einzelgaragen bestückt und haben eine sehr große Dachfläche, die sich hervorragend für Photovoltaik eignen würde.
z. B. Garagenhof in der Veldenerstr. oder Ecke Mallnitzer/Böcksteinerstr.
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Meine volle Zustimmung! Es bedarf eines neuen Konzepts für die Nutzung der Garagenflächen, sei es für Autos, ggf. Wohnraum aber auch Photovoltaikanlagen und gemeinschaftliche Flächen. Da die Garagen im Eigentum der Bewohner*innen ist braucht es hier von Seiten der Stadt eine neutrale Unterstützung um Interessierte zusammen zu bringen, möglichst auch mit einer finanziellen Unterstützung für eine innovative Lösung
Wir planen derzeit ein ganz ähnliches Projekt am Daxenberg in Zorneding. Hier haben wir etwa 400 Garagen, die wir mit PV und Ladestrom erschließen wollen. Ich wäre deswegen an einer Kontaktaufnahme interessiert : peter.mahrla@gmx.de
Die GaragenHöfe zergliedern sich in 2 verschiedene EigentümerStrukturen:
1. jede Garage ist ein IndividualGrundStück
2. die VerkehrsFläche ist im Eigentum eines SiedlerVereins mit ZwangsMitgliedschaft der Anrainer
Nur wenige Garagen besitzen ein StromAnschluß, der meistens auf der direkten Nachbarschaft des HausEigentümer beruht, dessen GrundStück an die RückWand der GaragenZeile angrenzt.
Leider kann nach deutschen Recht jeder GrundStückEigentümer die DurchLeitung von SpartenVersorgung jeglicher Art verhindern.
Dh, bevor an eine Planung eines ElektroKabels durch eine GaragenZeile gestartet wird, ist eine AbsichtsErklärung von allen Eigentümern einzuholen, daß die DurchLeitung gestattet wird. Evtl muß dies sogar notariell ins GrundBuch verbrieft werden.
Bei dem Wunsch einzelner GaragenBesitzer, ihre Garage stromlos zu behalten und die DurchLeitung nicht zu gestatten, ist zu klären, ob ein ErdKabel unter die FahrBahnFläche des GaragenHofes verlegt werden darf, mit Abzweigungen vor jeder Garage in ebendiese.
Diese Variante muß die Gemeinschaft , in der jener GaragenBesitzer auch Mitglied ist und überstimmt werden muß, zustimmen.
Es gilt also abzuwägen, ob ein KabelKanal innerhalb der hinteren GaragenDecke weniger Umstände bereitet, als ein Aufgraben der VerkehrsFläche, insbesondere bei seit 30-60 Jahre alten solider Plättelung bzw. unverletzter TeerDecke.