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Beitrag von Wolle Boesing

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Die Ausweisung von Fahrradstraßen berücksichtigt die Randbedingungen:
  • abseits der Hauptdurchgangsstraßen
  • als Teil eines Radwegenetzes
  • kein hoher Kraftfahrzeugverkehr
  • kein oder nur einseitiges Parken von Kraftfahrzeugen
  • Mindestverkehrsbreite von 4 m
Die Landeshauptstadt München hat Fahrradstraßen auch in einer Evaluation befürwortet:
„Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“
 

Nach den genannten Kriterien können folgende Strassenabschnitte als Fahrradstraße vorgesehen werden:

  • Goteboldstraße (bereits realisiert)
  • Eichenauer Straße (in Abhängigkeit der weiteren Realisierung der Radschnellverbindung Fürstenfeldbruck)
  • Colmdorfstraße und Streitbergstraße
  • Seldeneckstraße
  • Wertheimer Straße
  • Hohensteinstraße
  • Freihamer Allee (Privatstraße Gut Freiham)

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