Bürgerversammlungen sind ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Mitgestaltung in München. Auf Bürgerversammlungen können Münchner*innen ihre Anliegen direkt vortragen und aktiv an der Gestaltung ihres Stadtbezirks mitwirken.
Einmal im Jahr findet in jedem der Münchner Stadtbezirke eine Bürgerversammlung statt.
Die Bürgerversammlungen werden vom Oberbürgermeister, dem bzw. der 2. oder 3. Bürgermeister*in oder einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin aus dem Stadtrat geleitet. Auch der zuständige Bezirksausschuss ist durch seine/seinen Vorsitzende*n vertreten und hält, ebenso wie die zuständige Polizei, einen kurzen Bericht. Nach dieser Präsentation der wichtigsten Entwicklungen im Stadtviertel können die Anwohner*innen ihre Fragen, Anregungen und Anliegen zu Stadtteilthemen vortragen und auch eigene Anträge stellen.
Stimmt die Versammlung einem Bürgerantrag mehrheitlich zu, muss er innerhalb von drei Monaten dem Stadtrat oder dem Bezirksausschuss zur weiteren Behandlung vorgelegt werden.
Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung, sowie die Einflussnahme der im Stadtbezirk wohnenden Bürger*innen auf und ihre Mitsprache bei Entscheidungen der Stadtverwaltung, die sich in ihrem Stadtbezirk auswirken. Die Stadtverwaltung nimmt die Gelegenheit zum direkten Kontakt und Dialog mit den Münchner*innen sehr gerne wahr.
Zu aktuellen Themen im Stadtteil stehen Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Bei der Bürgersprechstunde, die von 18 Uhr bis zum Beginn der Bürgerversammlung um 19 Uhr stattfindet, können Sie darüber hinaus mit Vertreter*innen Ihres Bezirksausschusses, der Polizei, des Seniorenbeirats und der Stadtverwaltung persönlich sprechen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Stadtverwaltung München und besuchen Sie die Bürgerversammlung in Ihrem Stadtbezirk!
Einmal im Jahr findet in jedem der Münchner Stadtbezirke eine Bürgerversammlung statt.
Die Bürgerversammlungen werden vom Oberbürgermeister, dem bzw. der 2. oder 3. Bürgermeister*in oder einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin aus dem Stadtrat geleitet. Auch der zuständige Bezirksausschuss ist durch seine/seinen Vorsitzende*n vertreten und hält, ebenso wie die zuständige Polizei, einen kurzen Bericht. Nach dieser Präsentation der wichtigsten Entwicklungen im Stadtviertel können die Anwohner*innen ihre Fragen, Anregungen und Anliegen zu Stadtteilthemen vortragen und auch eigene Anträge stellen.
Stimmt die Versammlung einem Bürgerantrag mehrheitlich zu, muss er innerhalb von drei Monaten dem Stadtrat oder dem Bezirksausschuss zur weiteren Behandlung vorgelegt werden.
Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung, sowie die Einflussnahme der im Stadtbezirk wohnenden Bürger*innen auf und ihre Mitsprache bei Entscheidungen der Stadtverwaltung, die sich in ihrem Stadtbezirk auswirken. Die Stadtverwaltung nimmt die Gelegenheit zum direkten Kontakt und Dialog mit den Münchner*innen sehr gerne wahr.
Zu aktuellen Themen im Stadtteil stehen Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Bei der Bürgersprechstunde, die von 18 Uhr bis zum Beginn der Bürgerversammlung um 19 Uhr stattfindet, können Sie darüber hinaus mit Vertreter*innen Ihres Bezirksausschusses, der Polizei, des Seniorenbeirats und der Stadtverwaltung persönlich sprechen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Stadtverwaltung München und besuchen Sie die Bürgerversammlung in Ihrem Stadtbezirk!