Viele Einsendungen haben uns erreicht - unsere Jury hat diese drei Favoriten ausgewählt.
Und jetzt liegt es an Dir: welcher der drei Logo-Entwürfe soll unser neues Logo werden?
Hinweis: Abstimmen können alle Münchner*innen bis 21 Jahren jeweils einmal.
Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendrathaus hier: https://stadt.muenchen.de/infos/kinderundjugendrathaus.html
-
Teilnahmebedingungen
1. Gegenstand
1.1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an der Abstimmung zu o. g. Logo-Wettbewerb (nachfolgend bezeichnet als „Abstimmung“) des Kinder- und Jugendrathauses, Büro von Bürgermeisterin Verena Dietl, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: kinderrathaus@muenchen.de, (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalterin“) sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von den Teilnehmenden im Rahmen dieser Abstimmung erhobenen bzw. mitgeteilten Daten.
1.2. Gegenstand der Abstimmung ist die Wahl des Gewinner-Logos für das Kinder- und Jugendrathaus der Landeshauptstadt München aus den drei veröffentlichen Vorauswahl-Logos. Der Logo-Entwurf, der nach Auswertung nach dem Abstimmungs-Ende die meisten Stimmen erhalten hat, wird das offizielle Logo des Kinder- und Jugendrathauses. Das Ergebnis wird Mitte März 2024 auf https://stadt.muenchen.de/infos/kinderundjugendrathaus.html bekannt gegeben.
1.3. Die Teilnahme an der Abstimmung richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen
2. Teilnahmebedingungen
2.1. Die Abstimmung beginnt am 28.02.2024 um 00:00 Uhr und endet am 12.03.2024 um 24:00 Uhr.
2.2. Teilnahmeberechtigt an der Abstimmung sind alle Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter zwischen 7 und 21 Jahren, die in München leben.
2.3. Abgestimmt werden kann entweder online oder vor Ort im Kinder- und Jugendrathaus.
2.4. Wer online abstimmen möchte, hat auf der Seite https://unser.muenchen.de/logowettbewerb-kinder-und-jugendrathaus.de zur Verifizierung des Wohnortes und Alters (vgl. Ziff. 2.2.) Postleitzahl und Geburtsdatum anzugeben. Sofern gewünscht ist, über das Ergebnis der Abstimmung direkt informiert zu werden, kann freiwillig eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Zuletzt sind die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren und es ist zu versichern, dass nur einmal an der Abstimmung teilgenommen werde. Ist eine Person zum Zeitpunkt der Abstimmung noch keine 18 Jahre alt, ist zudem anzugeben, dass die Teilnahme an der Abstimmung mit Zustimmung der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen erfolgt.
2.5. Wer direkt im Kinder- und Jugendrathaus abstimmen möchte, hat hierzu im Rathauserdgeschoss, Marienplatz 8, hinten zur Landschaftsstraße/Marienhof (Laden gegenüber der Fahrradständer) im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 30331 München, die Möglichkeit. Dort ist in einem Vordruck zur Verifizierung des Wohnortes und Alters (vgl. Ziff. 2.2.) Postleitzahl und Geburtsdatum anzugeben. Sofern gewünscht ist, über das Ergebnis der Abstimmung direkt informiert zu werden, kann freiwillig eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Zuletzt ist anzukreuzen, dass die Teilnahmebedingungen akzeptiert werden und versichert wird, dass nur einmal an der Abstimmung teilgenommen werde. Ist eine Person zum Zeitpunkt der Abstimmung noch keine 18 Jahre alt, ist zudem anzugeben, dass die Teilnahme an der Abstimmung mit Zustimmung der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen erfolgt.
2.6. Die im Rahmen der Abstimmung getätigten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss der Stimme führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich die*der Teilnehmer*in verantwortlich. Auf Anforderung haben die Teilnehmenden die Richtigkeit ihrer Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.
2.7. Es darf nur einmal (entweder online oder in Präsenz) mit einer Stimme für einen der drei Logo-Entwürfe (Vorauswahl) abgestimmt werden
3. Ausschluss von der Teilnahme
3.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht, Stimmabgaben im Rahmen der Abstimmung, sowohl bei der Online-Abstimmung als auch bei der Vor-Ort-Abstimmung auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist.
3.2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass ein*e Teilnehmer*in gegen das Verbot der Mehrfachteilnahme (vgl. Ziff. 2.7.) verstößt oder in anderer Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
3.3. Personen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung behindern oder stören, indem sie diese manipulieren bzw. dieses versuchen oder sonst in unfairer Weise versuchen, die Abstimmung zu beeinflussen, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
4. Einschränkungen und Beendigung der Abstimmung
4.1. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Online-Abstimmung nicht 100%ig gewährleistet werden kann.
4.2. Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, die Abstimmung aufgrund von äußeren Umständen und/oder technischen Problemen ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.
5. Datenschutzhinweise
5.1. Die von den Teilnehmenden angegebenen Daten werden von der Veranstalterin ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Abstimmung zum Logo-Wettbewerb und – falls ausgewählt – zur direkten Information der Teilnehmenden über das Gewinner-Logo auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO verarbeitet.
5.2. Mit der Teilnahme an der Abstimmung willigen die Teilnehmenden ein, dass die Veranstalterin die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken verarbeitet. Die Einwilligung kann jederzeit durch Mitteilung an die Veranstalterin für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
5.3. Die Personendaten werden im Rahmen der Abstimmung nicht an Dritte weitergegeben und nach dem Abschluss der Abstimmung bzw. der direkten Information der Teilnehmenden über das Gewinner-Logo gelöscht.
5.4. Die teilnehmenden Personen können ihre Rechte nach Art. 15 ff. DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit) gegenüber Veranstalterin geltend machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ebenfalls besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
5.5. Der behördliche Datenschutz der Landeshauptstadt München kann unter datenschutz@muenchen.de oder postalisch unter Sendlinger Straße 1, 80331 München, erreicht werden.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Eine Haftung der Veranstalterin bemisst sich nach den Regelungen der „Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Online-Beteiligungsplattform unser.muenchen.de“.
6.2. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Abstimmung können an die unter Ziffer 1.1. angegebene Adresse gerichtet werden.
6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
6.4. Die Abstimmung der Veranstalterin unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.