Beitrag von Josef Schindler
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Meinung nach ist beides die Falsche Wahl, Unterführung wie baulich getrennte Überführung. Kann die Bodenseestraße im Bereich der Ampel nicht auf zwei Fahrspuren verengt werden und Tempo 30 zumindest zwischen 7 und 17 Uhr eingeführt werden? Das funktioniert bei anderen Schulen auch. Siehe auch:
https://barrierefreie-mobilitaet.de/ueberquerungsstelle/ oder https://www.geh-recht.de/querungsanlagen.html
"Die räumliche Trennung des Fußgängerverkehrs vom übrigen Verkehr durch Über- oder Unterführungen innerhalb bebauter Gebiete ist nicht mehr zeitgemäß. Probleme bestehen für Menschen mit Behinderungen, weil derartige Anlagen in der Regel umständlich nutzbar sind und aufgrund negativer Eigenschaften wie Umweg, Steigung und mangelnde soziale Sicherheit (Angstraum) auch durch andere Fußgänger teilweise gemieden werden. Über- und Unterführungen sollen nur noch neu angelegt werden, wenn dies durch die topographischen Verhältnisse Vorteile für die Fußgänger bietet (EFA, 3.3.7.1)."
Eigentlich dachte ich Tempo 30, verengen auf 2 Fahrspuren und Ampel lassen. Aber Zebrastreifen und Mittelinsel hört sich auch interessant an. Die Bodenseestraße, Richtung Neuaubing, wird ja wenige Meter später sowieso einspurig. Optimalerweise dann noch die Zufahrt zum Parkplatz der S-Bahn versetzen und im Bereich der Querungshilfe die Straßenparkplätze entfernen, dass die Sichtbarkeit verbessert wird.
Egal wie, Hauptsache die Kinder können sicher, barrierefrei und schnell die Bodenseestraße queeren. Tempo 30 ist meiner Meinung nach bei der Schüleranzahl unvermeidbar. Ich will mir gar nicht vorstellen was passiert, wenn eine S-Bahn Verspätung hat und eine Gruppe Kinder in der ersten Schulstunde eine Schulaufgabe schreibt und deshalb noch schnell versucht die 4-Spurige Bodenseestraße bei gefühlt Tempo 70 zu queren.
Gerade auf diesem Teilstück gibt es doch regelmäßig Wettkämpfe zwischen Autofahrenden, wer vorne als erster einfädeln kann.