Öffentlichkeitsbeteiligung
in der Landeshauptstadt München

Barrierefreiheit der öffentlich zugänglichen Gebäude

Vorschlagstext
Als Mensch mit Mobilitätseinschränkung weiß man oft im vorhinein nicht, ob man ein Geschäft, eine Gastwirtschaft, eine Arztpraxis, eine Bankfiliale usw. barrierefrei betreten kann. Hilfreich wäre daher, wenn man sich vorher mithilfe einer Beschreibung und eines Fotos informieren könnte. Dazu gehört auch, ob z. B. eine mobile Rampe vorhanden ist, die bei Bedarf angelegt werden kann. Die Informationen dürfen nicht auf der Selbstauskunft der Einrichtungen beruhen, da sie oft unzuverlässig sind.
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